Beratung nach § 95a AußStrG: Was Sie als Eltern erwartet
Eine Trennung verändert alles – besonders das Leben Ihrer Kinder. Und genau deshalb verlangt das Gesetz bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern vorab ein Gespräch: die Beratung nach § 95a AußStrG (Außerstreitgesetz).
Wenn Sie diesen Artikel lesen, stehen Sie vermutlich mitten in einer der schwierigsten Phasen Ihres Lebens. Vielleicht fragen Sie sich: Was passiert in dieser Beratung? Müssen wir dort etwas entscheiden? Geht es um Schuld? Und vor allem – was hat das alles mit unseren Kindern zu tun?
In diesem Artikel beantworte ich die wichtigsten Fragen – als zertifizierte Beraterin für § 95a begleite ich Eltern genau durch diese Gespräche.
Was ist die Beratung nach § 95a AußStrG – und was ist sie nicht?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern müssen die Eltern eine Beratung besuchen. Die Bestätigung darüber reicht Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Gericht ein.
Das Wichtigste vorweg – was die Beratung nicht ist:
❌ Kein Gericht, keine Prüfung, kein „Bestehen" oder „Durchfallen"
❌ Kein Ort, an dem Schuld zugewiesen wird
❌ Keine Entscheidungszwang über Kontaktmodelle oder Unterhalt
❌ Keine Therapie
Und das, was sie ist:
✅ Ein geschützter Rahmen, in dem das Wohl Ihrer Kinder im Mittelpunkt steht
✅ Ein Gespräch darüber, wie Sie künftig als Eltern kommunizieren und Konflikte lösen
✅ Eine Information darüber, was Ihre Kinder jetzt brauchen
✅ Ein Raum für Ihre Fragen – auch die, die Sie sich vielleicht noch nicht zu stellen getraut haben
Der Ablauf: So läuft die Beratung ab
In der Praxis ist der Prozess unkomplizierter als befürchtet:
Terminvereinbarung – bei mir telefonisch oder per E-Mail
Das Gespräch – in der Regel eine Sitzung (ca. 90 Minuten). Schwerpunkte: Wie erleben Ihre Kinder die Trennung? Wie halten Sie Konflikte von ihnen fern? Wie sieht gelungene Kommunikation als Eltern künftig aus?
Die Bestätigung – Sie erhalten das Protokoll, das Ihr Scheidungsverfahren braucht.
Kosten: Die Beratung ist ein privater Dienst und wird privat abgerechnet – die Höhe entnehmen Sie den Rahmenbedingungen auf meiner Website. Fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob sie die Beratung übernimmt.
Wichtig: Sie brauchen für das Gespräch nichts vorzubereiten und nichts mitzubringen – kommen Sie einfach so, wie Sie gerade sind.
Was die Trennung für Kinder bedeutet – und was ihnen Halt gibt
Kinder durchleben eine Trennung ganz anders als Erwachsene. Sie können das Ende einer Beziehung nicht verstehen wie wir – sie erleben zwei Menschen, die sie über alles lieben, plötzlich als Getrennte. Häufig entstehen daraus Ängste, die Erwachsene leicht übersehen:
„Habe ich Schuld an der Trennung?" (Kinder denken fast immer zuerst an sich selbst.)
„Wenn Papa nicht mehr bei Mama wohnt – wann verliere ich wen als Nächstes?"
„Muss ich mich für einen von beiden entscheiden?"
"Kann es sein, dass die Liebe zu mir auch aufhört?"
Was Kindern nachweislich Halt gibt, sind drei Dinge:
Klarheit: einfache, altersgerechte Worte – „Mama und Papa wohnen getrennt, aber wir bleiben beide deine Eltern. Für immer."
Vorhersehbarkeit: verlässliche Abläufe und Absprachen, an denen sich die Kinder orientieren können.
Loyalitätsfreiheit: das Recht, beide Eltern lieben zu dürfen – ohne schlechtes Gewissen und ohne Informationsträger zwischen den Fronten.
Der wichtigste Satz der Beratung: Kinder brauchen Eltern, die miteinander reden können
Hier schließt sich der Kreis zu allem, was in meiner Praxis gilt: Gute Beziehungen beginnen mit einem guten Gespräch. Auch – oder gerade – wenn die Paarbeziehung endet. Denn Ihre Beziehung als Eltern endet nicht mit der Scheidung. Sie verwandelt sich: von einer Liebesbeziehung in eine Eltern-Partnerschaft auf Augenhöhe.
In der Beratung üben wir genau daran:
Wie Sie schwierige Themen ansprechen, ohne in alte Konfliktmuster zurückzufallen
Wie Sie Absprachen treffen, die im Alltag halten (Termine, Feiertage, Schule, Gesundheit)
Wie Sie Konflikte lösen, ohne die Kinder einzubeziehen – als Briefträger oder als Druckmittel haben sie nichts verloren
Häufige Fragen (FAQ)
Müssen wir bei der Beratung übereinstimmen? Nein. Die Beratung ersetzt keine Regelung zu Obsorge oder Kontakt – dafür sind andere Stellen (Gericht, Mediation) zuständig. Bei uns geht es um die Gesprächsgrundlage für die Zukunft als Eltern.
Was, wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann oder will? Sprechen Sie mich an – wir finden eine Lösung. Grundsätzlich ist die Beratung für beide Elternteile gedacht. In Ausnahmefällen kann sie auch im Einzelsetting stattfinden.
Findet die Beratung auch online statt? Nein, im Gegensatz zur "Paarberatung" biete ich dieses Format nicht online an.
Wie schnell bekommen wir die Bestätigung? Direkt im Anschluss an das Gespräch gebe ich Ihnen die Bestätigung mit.
Fazit: Ein gutes Gespräch – für Ihre Kinder
Die Beratung nach § 95a AußStrG ist keine Hürde. Sie ist eine Chance: der Moment, in dem Sie als Eltern bewusst entscheiden, wie Ihre Kinder Ihre Trennung erleben werden. Und die beste Nachricht dabei: Sie müssen das nicht perfekt machen – Sie müssen nur miteinander im Gespräch bleiben.
Als zertifizierte Beraterin nach § 95a AußStrG begleite ich Sie einfühlsam und lösungsorientiert durch dieses Gespräch – in meiner Praxis oder online. Jetzt Termin für die Elternberatung anfragen


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